Versichert im Sportverein
Alle Mitglieder der SSG Algermissen sind beim Sport, ob beim Training oder im Wettkampf, abgesichert. Durch den LSB Niedersachsen sind wir über die Versicherungsgesellschaft ARAG versichert. Zusätzlich besteht ein Versicherungsschutz über den Kommunalen Schadensausgleich der Gemeinde. Welche Versicherung greift hängt vom Alter sowie von der Art des Unfalls ab.
Über die ARAG Versicherung besteht eine Haftpflichtversicherung, für die Ausübung des Sports im Verein sowie bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen. Das gleiche gilt auch für die Unfallversicherung und die Rechtschutzversicherung.
Bei Jugendlichen bis 18 Jahre läuft der Versicherungsschutz über den kommunalen Schadenausgleich. Hier muss im Versicherungsfall mit der Gemeinde Algermissen Kontakt aufgenommen werden.
Einige Informationen haben wir für Euch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Diese könnt Ihr Euch hier herunterladen. Alle wichtigen Informationen findet man auf der Internetseite der ARAG Versicherung.
Kurzinformation zur Sportversicherung
Informationen zur LSB ARAG Sportversicherung
Meldebogen für eine Schadensmeldung bei einem Sportunfall
Informationen zur Unfallversicherung
Meldung von Sportunfällen
Hier ein Auszug der ARAG Sportversicherung:
Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. Hier sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12 – 15 Monate nach dem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.
Unfälle von Kindern und Jugendlichen müssen an den Kommunalen Schadenausgleich gemeldet werden. Ausnahme hier: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.